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Beschluss
der Gesamtsynode
über die Disziplinargerichtsbarkeit
in der Evangelisch-reformierten Kirche

vom 29. April 2010

(GVBl. Bd. 19 S. 145)

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Die Gesamtsynode hat beschlossen:
  1. Die Gesamtsynode genehmigt gemäß § 84 Abs. 2 Kirchenverfassung die vom Moderamen der Gesamtsynode am 15. Dezember 2009/13. Januar 2010 abgeschlossene Aufhebungsvereinbarung zur Vereinbarung mit der Lippischen Landeskirche über eine Gemeinsame Disziplinarkammer vom 5. Februar/12. März 1957. Die Aufhebung der Gemeinsamen Disziplinarkammer mit der Lippischen Landeskirche trat mit Ablauf des 31. Januar 2010 in Kraft.
  2. Die Gesamtsynode genehmigt gemäß § 84 Abs. 2 Kirchenverfassung die vom Moderamen der Gesamtsynode am 13. Januar 2010 beschlossene Übertragung der Zuständigkeit für die Disziplinargerichtsbarkeit der Evangelisch-reformierten Kirche auf das Kirchengericht der Evangelischen Kirche in Deutschland mit Wirkung vom 1. Februar 2010.