.Beschluss
Beschluss
des Landeskirchentages
betr. die Leuenberger Konkordie
vom 5. Juli 1973
(GVBL. Bd. 14 S. 133)
# 1 Der Landeskirchentag stimmt der Konkordie reformatorischer Kirchen in Europa (Leuenberger Konkordie) vom 16. März 1973 zu.
2 Der Landeskirchenvorstand wird ermächtigt, die Konkordie mit Wirksamkeit für die Gemeinden der Ev.-ref. Kirche in Nordwestdeutschland zu unterzeichnen.