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Partnerschaftsvereinbarung zwischen der
Uniting Reformed Church in Southern Africa
und der Evangelisch-reformierten Kirche
(Synode evangelisch-reformierter Kirchen
in Bayern und Nordwestdeutschland),
der Lippischen Landeskirche sowie dem
Reformierten Bund in Deutschland

vom 23. April 1999

(GVBl. Bd. 17 S. 195)

„Durch Gott seid ihr in Christus Jesus, der uns von Gott gemacht ist zur Weisheit und zur Gerechtigkeit und zur Heiligung und zur Erlösung (1. Korinther 1,30).
Wie Jesus Christus Gottes Zuspruch der Vergebung aller unserer Sünden ist, so und mit gleichem Ernst ist er auch Gottes kräftiger Anspruch auf unser ganzes Leben, durch ihn widerfährt uns frohe Befreiung aus den gottlosen Bindungen dieser Welt zu freiem, dankbarem Dienst an seinen Geschöpfen.“
Aus der Barmer Theologischen Erklärung 1934
„Wir glauben an eine heilige, weltweite christliche Kirche, die Gemeinschaft der aus der ganzen menschlichen Familie berufenen Heiligen.
Wir glauben,
– dass Christi Versöhnungswerk in der Kirche als der Gemeinschaft der Gläubigen offenbar gemacht wird, die mit Gott und miteinander versöhnt worden sind;
– dass Einheit deshalb Gabe und Verpflichtung für die Kirche Jesu Christi ist …
Wir glauben,
– dass sich Gott als der eine offenbart hat, der Gerechtigkeit und wahren Frieden unter den Menschen herbeizuführen wünscht; dass er in einer Welt voller Ungerechtigkeit und Feindschaft auf besondere Weise der Gott der Elenden, der Armen und Benachteiligten ist und dass er seine Kirche aufruft, ihm darin zu folgen …“
Aus dem Bekenntnis von Belhar 1986
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I.

  1. Vereinigt im Glauben an Jesus Christus, unseren Herrn und Heiland,
    verbunden in der Botschaft vom dreieinigen Gott, wie sie in der Heiligen Schrift Alten und Neuen Testamentes bezeugt, in den altkirchlichen Glaubensbekenntnissen und im Heidelberger Katechismus ausgesagt wird und durch die Theologische Erklärung der Bekenntnissynode von Barmen 1934 sowie durch das Bekenntnis von Belhar 1986 als Wegweisung für die angefochtene Kirche bekannt worden ist,
    anzuerkennen die Uniting Reformed Church in Southern Africa, die Evangelisch-reformierte Kirche (Synode evangelisch-reformierter Kirchen in Bayern und Nordwestdeutschland), die Lippische Landeskirche sowie der Reformierte Bund als Zusammenschluss reformierter Kirchen und Gemeinden in Deutschland wechselseitig die in ihrem jeweiligen Kontext gebildeten Bekenntnisse von Barmen und Belhar als sie verbindende Glaubensäußerungen.
  2. Die Partner dieser Vereinbarung erklären ihre Kirchengemeinschaft. Auf dieser Grundlage beschließen sie Kanzel- und Abendmahlsgemeinschaft sowie gegenseitige Anerkennung der Ordination.
  3. In geschwisterlicher Verbundenheit miteinander, die sich in Zeiten des Kampfes zur Überwindung des menschenverachtenden und mit dem christlichen Glauben unvereinbaren Apartheidssystems bewährt hat, erklären die Partner dieser Vereinbarung, dass in ihren Kirchen niemand benachteiligt werden darf, insbesondere nicht auf Grund von ethnischer Identität, Herkunft oder Geschlecht.
  4. In ihrer reformierten Prägung verstehen sich unsere Kirchen als Teil der weltweiten ökumenischen Gemeinschaft. Sie bezeugen die Einheit des Leibes Christi (koinonia) und wissen sich dem Ziel der sichtbaren Einheit verpflichtet. Praktizierte Partnerschaft baut Brücken in einer Welt voller Zerrissenheit und Ungerechtigkeit.
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II.

Um eine lebendige Partnerschaft zwischen unseren Kirchen aufzubauen und zu verstärken, verpflichten sich die Uniting Reformed Church in Southern Africa sowie die Evangelisch-reformierte Kirche (Synode evangelisch-reformierter Kirchen in Bayern und Nordwestdeutschland), die Lippische Landeskirche und der Reformierte Bund ihren Möglichkeiten entsprechend
  • einander zu helfen, voneinander zu lernen und miteinander (Gottesdienst) zu feiern
  • zu regelmäßiger gegenseitiger Information, Beratung und Fürbitte in Zeugnis und Dienst
  • zur Förderung des theologischen Gespräches über Auftrag, Weg und Ziel der Kirche
  • zu gemeinsamem Lernen in den Bereichen Gottesdienst, Seelsorge und Diakonie
  • zu turnusmäßigem Besuch ihrer Synoden
  • zu gegenseitiger Unterstützung im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten.
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III.

Die Uniting Reformed Church in Southern Africa einerseits sowie die Evangelisch-reformierte Kirche (Synode evangelisch-reformierter Kirchen in Bayern und Nordwestdeutschland), die Lippische Landeskirche und der Reformierte Bund andererseits streben an, auf den verschiedenen Ebenen kirchlichen Dienstes, insbesondere auf folgenden Feldern zusammenzuarbeiten:
  • Förderung von Partnerschaften auf gemeindlicher Ebene und den übergemeindlichen Ebenen sowie im Blick auf bestimmte Zielgruppen
  • Austausch in der theologischen Aus- und Fortbildung
  • Austausch von kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • gemeinsame Beratungen über Fragen von Gemeindeaufbau und Mission
  • Konsultationen über die Kirchen gemeinsam betreffende Herausforderungen
  • Einsatz für Einheit, Versöhnung und Gerechtigkeit
  • Weiterarbeit an den Fragen des Konziliaren Prozesses für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung
  • Zusammenarbeit im Reformierten Weltbund und in der Ökumene
Die Formen der Zusammenarbeit sind angesichts der raschen globalen und gesellschaftlichen Veränderungen regelmäßig auf ihre Realisierung hin zu überprüfen und neu zu bestimmen.
Jeweils nach acht Jahren erfolgt eine gemeinsame Bestandsaufnahme der Partnerschaft. Die Ergebnisse werden für die weitere Gestaltung der Beziehungen umgesetzt.
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IV.

Die Partnerschaftsvereinbarung, wird nach Zustimmung durch die Allgemeine Synodalkommission (ASK) der Uniting Reformed Church in Southern Africa, die Gesamtsynode der Evangelisch-reformierten Kirche (Synode evangelisch-reformierter Kirchen in Bayern und Nordwestdeutschland), die Synode der Lippischen Landeskirche sowie durch das Moderamen des Reformierten Bundes unterzeichnet und tritt mit dem Tage der Unterzeichnung in Kraft. Die koordinierende Geschäftsführung für die Gestaltung der Partnerschaft liegt auf deutscher Seite beim Reformierten Bund, auf südafrikanischer Seite beim Moderamen der Uniting Reformed Church in Southern Africa.
Die Partnerschaftsvereinbarung wird in den genannten Kirchen veröffentlicht.