.Einführung
Einführung
der Neufassung des Unser-Vater-Gebetes
vom 20. März 1968
(GVBl. Bd. 13 S. 255)
# 1 Der Landeskirchentag hat auf seiner Tagung in Emden vom 27./29. Februar 1968 beschlossen, die nachstehende Fassung des Herrengebetes, die von Beauftragten der alt-katholischen, evangelischen und römisch-katholischen Kirchen Deutschlands, Österreichs und der Schweiz, der Kirche Augsburgischer Konfession in Elsaß und Lothringen sowie von einem Beauftragten aus den in der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen in Deutschland vertretenen Freikirchen erarbeitet worden ist, in der Neuauflage des Kirchenbuches anstelle der bisherigen Fassung aufzunehmen:
Unser Vater (Vater unser) im Himmel.
Geheiligt werde dein Name.
Dein Reich komme.
Dein Wille geschehe, wie im Himmel, so auf Erden.
Unser tägliches Brot gib uns heute.
Und vergib uns unsere Schuld,
wie auch wir vergeben unsern Schuldigern.
Und führe uns nicht in Versuchung,
sondern erlöse uns von dem Bösen.
Denn dein ist das Reich und die Kraft
und die Herrlichkeit in Ewigkeit. Amen.
Geheiligt werde dein Name.
Dein Reich komme.
Dein Wille geschehe, wie im Himmel, so auf Erden.
Unser tägliches Brot gib uns heute.
Und vergib uns unsere Schuld,
wie auch wir vergeben unsern Schuldigern.
Und führe uns nicht in Versuchung,
sondern erlöse uns von dem Bösen.
Denn dein ist das Reich und die Kraft
und die Herrlichkeit in Ewigkeit. Amen.
2 Ferner hat der Landeskirchentag beschlossen, mit dem Reformierten Bund und der Lippischen Landeskirche Einvernehmen darüber herzustellen, dass dieser Text auch die bisherige Fassung des Herrengebetes im Heidelberger Katechismus ersetzen soll.