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Beschluss des
Landeskirchenvorstandes
betr. Haustaufe

vom 16. Mai 1975

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Der Landeskirchenvorstand hat in seiner Sitzung am 12. Mai 1975 folgenden Beschluss gefasst:
„Da als Kennzeichen der Taufe Gnade Gottes, Eingliederung in die Gemeinde und die Antwort des Täuflings zusammengehören, bittet der Landeskirchenvorstand alle Gemeinden, in denen noch die Haustaufe praktiziert wird, darauf hinzuwirken, dass in Zukunft die Taufen vor der zum Gottesdienst versammelten Gemeinde vollzogen werden, damit dem individualistischen Missverständnis der Taufe gewehrt und die Mitverantwortung der Gemeinde sichtbar wird.“