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Beschluss
über die Einführung der Bestattungsagende
der Union Evangelischer Kirchen
in der Evangelischen Kirche in Deutschland

vom 25. November 2004

(GVBl. Bd. 18 S. 332)

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Die Gesamtsynode der Evangelisch-reformierten Kirche (Synode evangelisch-reformierter Kirchen in Bayern und Nordwestdeutschland) hat gemäß § 69 Abs 1 Nr. 6 der Kirchenverfassung die Einführung der Bestattungsagende der Union Evangelischer Kirchen in der Evangelischen Kirche in Deutschland für den Bereich der Evangelisch-reformierten Kirche (Synode evangelisch-reformierter Kirchen in Bayern und Nordwestdeutschland) beschlossen.