.

Kirchengesetz über
die Zustimmung
zum Trägervertrag der Norddeutschen Mission

vom 12. Oktober 1979

(GVBl. Bd. 14 S. 403)

Der Landeskirchentag hat das folgende Kirchengesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:
####

§ 1

( 1 ) Dem zwischen
der Bremischen Evangelischen Kirche,
der Lippischen Landeskirche,
der Evangelisch-reformierten Kirche in Nordwestdeutschland,
der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg
sowie der Norddeutschen Mission
abzuschließenden Vertrag in der als Anlage beigefügten Fassung wird zugestimmt.
( 2 ) Der Landeskirchenvorstand wird ermächtigt, diesen Vertrag für die Evangelisch-reformierte Kirche in Nordwestdeutschland abzuschließen.
( 3 ) Mit dem Inkrafttreten des Vertrages wird das durch ihn geschaffene Recht für die Evangelisch-reformierte Kirche in Nordwestdeutschland bindend.
#

§ 2

Dieses Kirchengesetz tritt am 1. November 1979 in Kraft.