.Kirchengesetz über
Kirchengesetz über
die Zustimmung
zum Trägervertrag der Norddeutschen Mission
vom 12. Oktober 1979
(GVBl. Bd. 14 S. 403)
Der Landeskirchentag hat das folgende Kirchengesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:
####§ 1
(
1
)
Dem zwischen
der Bremischen Evangelischen Kirche,
der Lippischen Landeskirche,
der Evangelisch-reformierten Kirche in Nordwestdeutschland,
der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg
sowie der Norddeutschen Mission
der Bremischen Evangelischen Kirche,
der Lippischen Landeskirche,
der Evangelisch-reformierten Kirche in Nordwestdeutschland,
der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg
sowie der Norddeutschen Mission
abzuschließenden Vertrag in der als Anlage beigefügten Fassung wird zugestimmt.
(
2
)
Der Landeskirchenvorstand wird ermächtigt, diesen Vertrag für die Evangelisch-reformierte Kirche in Nordwestdeutschland abzuschließen.
(
3
)
Mit dem Inkrafttreten des Vertrages wird das durch ihn geschaffene Recht für die Evangelisch-reformierte Kirche in Nordwestdeutschland bindend.
#§ 2
Dieses Kirchengesetz tritt am 1. November 1979 in Kraft.