.Kirchengesetz
Kirchengesetz
zur Vereinbarung über die kirchliche Gliederung
und die Kirchenmitgliedschaft in Bremerhaven
vom 29. April 1977
(GVBl. Bd. 14 S. 258)
Der Landeskirchentag hat das folgende Kirchengesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:
####§ 1
(
1
)
Der für die Ev.-ref. Kirche in Nordwestdeutschland am 23. Dezember 1976 unterzeichneten, diesem Kirchengesetz als Anlage beigefügten Vereinbarung der Bremischen Evangelischen Kirche, der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers und der Ev.-ref. Kirche in Nordwestdeutschland über die kirchliche Gliederung und die Kirchenmitgliedschaft in Bremerhaven wird zugestimmt.
(
2
)
Mit dem Inkrafttreten der Vereinbarung wird das durch sie geschaffene Recht für die Ev.-ref. Kirche in Nordwestdeutschland bindend.
#§ 2
Dieses Kirchengesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1977 in Kraft.