.Gebührenordnung
Gebührenordnung
für Grundstückssachverständige
der Synodalverbände
der Evangelisch-reformierten Kirche
(Synode evangelisch-reformierter Kirchen
in Bayern und Nordwestdeutschland)
vom 20. Januar 2005
(GVBl. Bd. 18 S. 347)
#Das Moderamen der Gesamtsynode hat den folgenden Beschluss gefasst, der hiermit verkündet wird:
1. | Für die Anfertigung und Ausführung von Wertgutachten für bebaute und unbebaute Grundstücke sind die vom Moderamen der Synode berufenen und vom Moderamen der Gesamtsynode bestätigten Sachverständigen berechtigt, folgende Gebühren zu erheben: | ||
I. Gebühren | |||
a) | Die Gebühr beträgt bei einem Taxwert bis 15 000,00 € | 75,00 € | |
b) | über diesen Wert hinaus zusätzlich | 1 v. T. | |
Die vorstehend genannten Sätze ermäßigen sich um 50 v. H., soweit das Gutachten ohne örtliche Besichtigung angefertigt werden kann. | |||
II. Reise- und Nebenkosten | |||
a) | Reisekosten werden nach den jeweils für die Evangelisch-reformierte Kirche (Synode evangelisch-reformierter Kirchen in Bayern und Nordwestdeutschland) geltenden Bestimmungen gezahlt. | ||
b) | Nebenkosten (z. B. Porto, Telefon, Katasterunterlagen usw.) werden zum Nachweis gesondert vergütet. | ||
2. | Die Gebührenordnung in der Fassung vom 18. Dezember 1990 wird aufgehoben. |