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Gebührenordnung
für die Benutzung kirchlicher Archive
(Archivbenutzungsgebührenordnung)
(Anlage 2 zu § 11 Archiv- und Archivbenutzungsordnung)

vom 17. März 1988

Aufgrund von § 11 der Archiv- und Archivbenutzungsordnung vom 17. März 1988 erlässt der Landeskirchenrat die folgende Gebührenordnung:
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§ 1
Gebühren- und Kostenerstattungspflicht

( 1 ) Für die Benutzung des im kirchlichen Besitz befindlichen Archivgutes einschließlich der Kirchenbücher werden Gebühren erhoben.
( 2 ) Gleiches gilt für das Recht der Wiedergabe/Reproduktion von Archivalien unbeschadet der Ansprüche Dritter.
( 3 ) Die dem Archiv durch die Benutzung entstehenden Kosten sind zu erstatten.
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§ 2
Gebührenpflicht

Gebühren werden erhoben:
  1. bei Benutzung in den Diensträumen
    1. für private Zwecke, an denen kein öffentliches Interesse besteht (z. B. genealogische Arbeiten),
    2. bei Registrierung und Übersetzung fremdsprachlicher Texte,
    3. bei Anfertigung historischer Gutachten
  2. bei mündlichen und schriftlichen Auskünften,
  3. bei Benutzung in anderen kirchlichen oder staatlichen Archiven, an die Archivalien zu diesem Zweck versandt werden,
  4. für das Recht der Wiedergabe/Reproduktion von Archivgut.
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§ 3
Gebührenbefreiung

( 1 ) Gebühren werden nicht erhoben von kirchlichen (evangelisch und katholisch), staatlichen und kommunalen Dienststellen, soweit ein amtliches Interesse vorliegt, die Gegenseitigkeit gewährleistet ist und die Benutzung in eigener Sache erfolgt.
( 2 ) Gebühren werden nicht erhoben für Auskünfte über ein bestehendes oder früheres Dienstverhältnis im kirchlichen Dienst, für Zeugnisse über den Besuch von kirchlichen Bildungsanstalten u. dgl., sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt und die Unterlagen bereits an das Archiv abgegeben worden sind.
( 3 ) Gebühren können aus Billigkeitsgründen ermäßigt oder erlassen werden. Sie werden nicht erhoben, wenn die Inanspruchnahme des Archivs sich in vertretbarem Umfang hält und der wissenschaftlichen Forschung dient oder ein öffentliches Interesse besteht.
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§ 4
Kostenerstattung

Kosten sind zu erstatten:
  1. für den Gebrauch technischer Hilfsmittel,
  2. für die Wiedergabe bzw. Vervielfältigung,
  3. für die Ausfertigung bzw. Beglaubigung von Urkunden und Abschriften,
  4. für den Versand von Archivgut.
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§ 5
Fälligkeit

Die Gebühren und Kosten werden mit dem Tätigwerden des Archivs fällig. Die Höhe der zur Zeit geltenden Gebühren und Kosten regelt die Anlage.
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Anlage zu § 5:
Archivbenutzungsgebührenordnung

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Gebührenordnung für die Benutzung kirchlicher Archive

Gebühren und Kosten
1.
Für private Benutzung in den Diensträumen (§ 2 Abs. 1a) sind an Gebühr zu entrichten
bis zu ½ Tag (4 Stunden)
5,– DM
bis zu 1 Tag
8,– DM
bis zu 1 Woche
25,– DM
bis zu 1 Monat
60,– DM
2.
Bei Inanspruchnahme des Archivs für Registrierung, Übersetzung, Gutachten sowie mündliche und schriftliche Auskünfte (§ 2 Abs. 1b, § 2 Abs. 1c, § 2 Abs. 2) betragen die Gebühren je angefangene halbe Stunde bis zu einem Höchstbetrag von 130,– DM bei Tätigwerden einer
wissenschaftlichen Fachkraft (höherer Dienst)
22,– DM
geprüfte Fachkraft (gehobener Dienst)
18,– DM
Verwaltungskraft (mittlerer und gehobener Dienst)
13,– DM
3.
Bei Versendung von Archivalien (§ 2 Abs. 3)
beträgt die Benutzungsgebühr je Archivalien-Einheit
6,– DM
4.
Für das Recht auf Wiedergabe/Reproduktion sind je nach Art der Verwendung an Gebühren zu entrichten für Schwarz-Weiß-Aufnahmen:
Buchdruck nach Auflagenhöhe
min.
20,– DM
max.
70,– DM
Zeitungen, Zeitschriften nach Auflagenhöhe
min.
25,— DM
max.
80,— DM
Bucheinband
80,— DM
Schallplattenhülle
130,— DM
Plakate bis 30 × 42 cm
120,— DM
Großplakate und Kunstblätter im Großformat
240,— DM
Postkarte
20,— DM
Postkarten ab 3 Aufnahmen
je
15,— DM
Film, Fernsehen
min.
70,— DM
max.
150,— DM
Farbaufnahmen: Buchdruck nach Auflagenhöhe
min.
60,— DM
max.
210,— DM
Zeitungen, Zeitschriften nach Auflagenhöhe
min.
70,— DM
max.
200,— DM
Bucheinband
240,— DM
Schallplattenhülle
360,— DM
Plakate bis 30 × 42 cm
200,— DM
Großplakate und Kunstblätter im Großformat
360,— DM
Postkarte
120,— DM
Postkarten ab 3 Aufnahmen
je
80,— DM
Film, Fernsehen
min.
150,— DM
max.
360,— DM
Dem Archiv ist jeweils ein Belegstück unentgeltlich abzuliefern, bei Postkarten 2% der Auflage.
5.
Für den Gebrauch technischer Hilfsmittel wie Lesegerät, Quarzlampe etc. (§ 4 Abs. 1) gilt der Grundsatz der Kostendeckung.
Der Mindestsatz beträgt je angefangene Stunde
5,— DM
6.
Für Wiedergabe und Vervielfältigungen (§ 4 Abs. 2) werden folgende Sätze berechnet:
6.1.
Schreibarbeiten je Schreibmaschinenseite Abschriften oder Auszüge aus Archivalien je nach Schwierigkeitsgrad
min.
5,— DM
max.
20,— DM
Durchschriften
—,30 DM
6.2.
Foto/Xerokopien für alle gängigen Formate
je Kopie
—,60 DM
6.3.
Fotoaufträge Schwarz-Weiß-Aufnahmen Negative und Diapositive je Aufnahme Format 33 × 45 mm unperforiert (Dokumentenfilm)
bis zu 10 Aufnahmen
—,45 DM
ab 10 Aufnahmen
—,35 DM
Aufnahmen von Archivalien und Büchern, die wegen ihrer Eigenart oder wegen spezieller Wünsche besondere Vorkehrungen erfordern,
sowie von Siegeln und Bildern
1,— DM
Format 24 × 36 mm (Kleinbildfilm) Negativ
7,— DM
Diapositiv gerahmt, Mindestbestellung 3 Stück
je
2,— DM
Format 60 × 60 mm Negativ
7,— DM
Diapositiv gerahmt, Mindestbestellung 3 Stück
je
3,— DM
Abzüge, Vergrößerungen, Details (Die Sätze für die Herstellung der erforderlichen Negative werden zusätzlich berechnet)
Dokumentenpapier
DIN A5 (ca. 15 × 21 cm) und kleiner
1,40 DM
DIN A4 (ca. 21 × 30 cm)
1,90 DM
DIN A3 (ca. 30 × 42 cm)
2,90 DM
DIN A2 (ca. 42 × 59 cm)
12,— DM
Hochglanzpapier
  9    × 13 cm
1,50 DM
10,5 × 15 cm
2,— DM
13    × 18 cm
3,— DM
18    × 24 cm
6,— DM
24    × 30 cm
10,— DM
Karton
  9    × 13 cm
1,80 DM
10,5 × 15 cm
2,40 DM
13    × 18 cm
3,50 DM
18    × 24 cm
7,— DM
24    × 30 cm
12,— DM
30    × 40 cm
15,— DM
40    × 50 cm
24,— DM
50    × 60 cm
33,— DM
Leihweise Überlassung von Negativen (nicht zur Veröffentlichung und nur mit besonderer Genehmigung des Dienststellenleiters)
je Aufnahme
5,— DM
Farbaufnahmen Diapositive und Farbnegative je Aufnahme (im Format 24 × 36 mm sind die Diapositive gerahmt) Format 24 × 36 mm
Einzelaufnahme
9,— DM
ab 3 Aufnahmen derselben Vorlage
5,— DM
ab 3 Aufnahmen verschiedener Vorlagen
7,— DM
Format 60 × 60 mm Einzelaufnahme
18,— DM
ab 3 Aufnahmen derselben Vorlage
10,— DM
ab 3 Aufnahmen verschiedener Vorlagen
14,— DM
7.
Für Urkunden und deren Beglaubigung (§ 4 Abs. 3) beträgt die Gebühr bei
Ausfertigung einer Urkunde
6,— DM
Beglaubigung einer Urkunde
6,— DM
Beglaubigung von Foto/Xerokopie bzw. Abschrift
6,— DM
8.
Die beim Versand von Archivgut (§ 4 Abs. 4) dem Archiv anfallenden Kosten (z. B. Verpackung, Porto, Versicherung, Mahnkosten) gehen zu Lasten des Benutzers.