.Bekanntmachung
Bekanntmachung
über das Siegel der
Evangelisch-reformierten Kirche
vom 7. Dezember 2009
(GVBl. Bd. 19 S. 137)
# 1 Das Moderamen der Gesamtsynode hat am 7. Dezember 2009 unter Beschluss Nr. IV/935 folgendes beschlossen:
„Das Moderamen der Gesamtsynode beschließt, dass mit Wirkung vom 1. Januar 2010 das in der Anlage 1 beigefügte Siegelbild in der Evangelisch-reformierten Kirche geführt wird.“
2 Das vom Moderamen der Gesamtsynode am 6. April 1989 beschlossene Siegel der Evangelisch-reformierten Kirche (Synode evangelisch-reformierter Kirchen in Bayern und Nordwestdeutschland) ist mit Ablauf des 31. Dezember 2009 außer Kraft gesetzt.