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Beschluss
über die Einführung der Trauagende
der Union Evangelischer Kirchen
in der Evangelischen Kirche in Deutschland

vom 23. November 2006

(GVBl. Bd. 18 S. 472)

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Die Gesamtsynode hat gemäß § 69 Abs. 1 Nr. 6 der Kirchenverfassung die von der Vollversammlung der Union Evangelischer Kirchen in der Evangelischen Kirche in Deutschland (UEK) beschlossene Trauagende zum Gebrauch empfohlen und freigegeben.