.Beschluss
Beschluss
über die Einführung der Trauagende
der Union Evangelischer Kirchen
in der Evangelischen Kirche in Deutschland
vom 23. November 2006
(GVBl. Bd. 18 S. 472)
#Die Gesamtsynode hat gemäß § 69 Abs. 1 Nr. 6 der Kirchenverfassung die von der Vollversammlung der Union Evangelischer Kirchen in der Evangelischen Kirche in Deutschland (UEK) beschlossene Trauagende zum Gebrauch empfohlen und freigegeben.