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Dienstvertragsordnung
der Konföderation Evangelischer Kirchen in Niedersachsen
(Auszug)

vom 16. Mai 1983
in der Fassung vom
9. Juni 2016

(KABl. Hannover 2016 S. 90)

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Einzelgruppenplan A
der Anlage 2 zu § 15a DienstVO

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A. Mitarbeiterinnen im kirchenmusikalischen Dienst

Entgeltgruppe 2
1.
Kirchenmusikerinnen ohne Kirchenmusikprüfung
Entgeltgruppe 4
2.
Kirchenmusikerinnen mit D-Kirchenmusikprüfung
Entgeltgruppe 6
3.
Kirchenmusikerinnen mit C-Kirchenmusikprüfung
4.
Kirchenmusikerinnen mit A- oder B-Kirchenmusikprüfung3) auf C-Stellen
Entgeltgruppe 11
5.
Kirchenmusikerinnen mit B-Kirchenmusikprüfung3) auf B-Stellen1), 4)
6.
Kirchenmusikerinnen mit A-Kirchenmusikprüfung3) auf B-Stellen1), 4)
7.
Landesposaunenwartinnen, soweit nicht höher eingruppiert
Entgeltgruppe 13
8.
Kirchenmusikerinnen mit A-Kirchenmusikprüfung3) auf A-Stellen1), 2), 4)
9.
Landesposaunenwartinnen mit herausgehobener Tätigkeit in der Fachaufsicht
Entgeltgruppe 14
10.
Kirchenmusikerinnen mit besonderen Funktionen, soweit nicht höher eingruppiert
Entgeltgruppe 15
11.
Kirchenmusikerinnen mit besonderen Funktionen
Anmerkungen:
1)
Bei der Übertragung von Aufgaben einer Kreis-(Propstei-)kantorin erhält die Kirchenmusikerin eine Funktionszulage in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen dem Tabellenentgelt der Entgeltgruppe 11 Stufe 3 und dem Tabellenentgelt der Entgeltgruppe 12 Stufe 3.
2)
Kirchenmusikerinnen in Stellen von besonderer Wichtigkeit für die jeweilige beteiligte Kirche erhalten eine Funktionszulage in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen dem Tabellenentgelt der Entgeltgruppe 11 Stufe 3 und dem Tabellenentgelt der Entgeltgruppe 12 Stufe 3. Die besondere Wichtigkeit wird durch die zuständige oberste Behörde festgesetzt.
3)
Eine B-Kirchenmusikprüfung liegt auch vor, wenn das Studium der Kirchenmusik mit einer Bachelorprüfung beendet worden ist. Eine A-Kirchenmusikprüfung liegt auch vor, wenn das Studium der Kirchenmusik mit einer Masterprüfung beendet worden ist.
4)
Diese Kirchenmusikerinnen tragen in der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers die Dienstbezeichnung Kantorin.