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Geltungszeitraum von: 20.10.1988

Geltungszeitraum bis: 31.03.2021

Beschluss des Landeskirchentages über
Auftrag und Dienst
des Ältestenpredigers und der Ältestenpredigerin

vom 20. Oktober 1988

(GVBl. Bd. 16 S. 29)

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I. Der Verkündigungsauftrag der Gemeinde

  1. Die Gemeinde Jesu Christi ist die von ihrem Herrn mit mancherlei Gaben gegabte, zu vielfältigem Dienst berufene, in der Kraft des Geistes existierende Gemeinschaft der Heiligen: Ein Leib, der viele Glieder hat. Die Gemeinde beruft und beauftragt Menschen, die verschiedene Dienste – den Gnadengaben entsprechend – wahrzunehmen.
  2. In der Gemeinde wird der Dienst der Verkündigung in vielfältiger Form wahrgenommen. Diese Verkündigung ist nicht Sache bestimmter Einzelpersonen und auch nicht das Vorrecht eines bestimmten Standes, sondern gehört zur Verantwortung der ganzen Gemeinde (vgl. Theologische Erklärung von Barmen vom 31. Mai 1934, These 4).
  3. Darüber hinaus gibt es in der Gemeinde Menschen, denen die Gabe der öffentlichen Evangeliumsverkündigung verliehen ist: Sie sind bereit zu predigen und können das auch. Es bedarf einer guten Ordnung, nach der diese Gnadengaben sich entfalten und der Verkündigungsdienst zum Zuge kommen kann. Niemand in der Gemeinde Jesu Christi soll öffentlich verkündigen ohne „ordentliche Berufung“.
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II. Das Selbstverständnis des Dienstes eines Ältestenpredigers und einer Ältestenpredigerin

  1. Durch die Berufung und Beauftragung von Ältestenpredigern und Ältestenpredigerinnen sorgt die Gemeinde dafür, dass der Dienst der Verkündigung nicht nur von solchen Gemeindegliedern wahrgenommen wird, die durch Theologiestudium und Vikariat ausgebildet und in ein Pfarramt gewählt worden sind, sondern auch von anderen, die in der Schriftauslegung unterwiesen wurden, sich mit der Praxis des Predigens vertraut gemacht haben und zum ehrenamtlichen Verkündigungsdienst bereit sind.
  2. In ihrer Funktion als predigende Älteste verknüpfen Ältestenprediger und Ältestenpredigerinnen Dienste der Gemeindeleitung und der Evangeliumsverkündigung miteinander. Sie sind wie Älteste dem Aufbau und dem Leben der Gemeinde verpflichtet, wachen über die Schriftgemäßheit aller Verkündigungen und Lehre ebenso wie sie sich um das Wohl der Menschen in der Gemeinde sorgen und sind eingebunden in die Leitung der Gemeinde, indem sie mit beratender Stimme an den Sitzungen des Kirchenrates/Presbyteriums teilnehmen. Zugleich üben sie die Funktion von Predigern oder Predigerinnen aus, die Pastoren oder die Pastorinnen nicht ersetzend, wohl aber sie ergänzend und vertretend.
  3. Die Berufung von Ältestenpredigern und Ältestenpredigerinnen zum Verkündigungsdienst der Gemeinde gehört mit der Einsetzung in diesen Dienst eng zusammen. Diese Einsetzung geschieht als Ordination in einem Gemeindegottesdienst. Damit wird unterstrichen, dass jeder öffentliche Verkündigungsdienst – ob hauptamtlich oder ehrenamtlich – gleichwertig ist und von der hörenden Gemeinde die gleiche Wertschätzung und Annahme verdient.
  4. Ordinierte Ältestenprediger und Ältestenpredigerinnen übernehmen einen gesamtkirchlichen Auftrag; ihr Einsatz als Prediger und Predigerinnen muss also nicht auf die Heimatgemeinde beschränkt bleiben.
  5. Der Dienst von Ältestenpredigern und Ältestenpredigerinnen vollzieht sich in der Regel im Gemeindegottesdienst. Sie haben das Recht zu predigen, zu taufen und das Abendmahl auszuteilen.
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III. Die Gemeinde und ihre Ältestenprediger und Ältestenpredigerinnen

  1. Die Gemeinde nimmt den Dienst der Ältestenprediger und Ältestenpredigerinnen an. Sie wird ihnen in regelmäßigen Abständen die Gelegenheit zur Predigt im Gottesdienst geben. Ältestenprediger und Ältestenpredigerinnen leben bewusst als Glieder in ihrer Gemeinde und bitten die Gemeindeglieder, sie in ihrem Verkündigungsdienst zu begleiten, was durch Fürbitte ebenso geschehen kann wie durch ein aufmerksames Zuhören und durch das ermutigende und kritische Gespräch.
  2. Der Gemeindepastor oder die Gemeindepastorin soll in regelmäßigen Abständen den Kontakt zum Ältestenprediger oder zur Ältestenpredigerin suchen. Bibelstudien, der Austausch von Informationen aus der theologischen Wissenschaft, gegenseitige Predigtbesprechung und -kritik sowie das gemeinsame Gebet fördern den gemeinsamen Dienst und machen beiden Seiten bewusst, dass sie sich den Verkündigungsdienst teilen und dass „Teilen“ nicht nur Entlastung, sondern auch Gemeinschaft und Geschwisterlichkeit bedeutet.
  3. Der Kirchenrat/Das Presbyterium ermutigt die Ältestenprediger und Ältestenpredigerinnen zur theologischen Fortbildung, insbesondere zur Teilnahme an den regelmäßigen Treffen der Ältestenprediger und Ältestenpredigerinnen.