.Kirchengesetz
Kirchengesetz
über die Zustimmung
zum Kirchenvertrag über die
Errichtung eines gemeinsamen Pastoralkollegs
vom 6. Mai 2022
(GVBl. Bd. 21 S. 167)
####Artikel I
Dem diesem Kirchengesetz als Anlage beigefügten Kirchenvertrag über die Errichtung eines gemeinsamen Pastoralkollegs zwischen der Evangelischen Kirche im Rheinland, der Evangelischen Kirche von Westfalen, der Lippische Landeskirche und der Evangelisch-reformierten Kirche wird zugestimmt. Änderungen bedürfen der Zustimmung der Gesamtsynode.
#Artikel II
Dieses Kirchengesetz tritt am 1. Juli 2022 in Kraft.