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Einberufung der Gesamtsynode

Nr. 68Einberufung der VII. Gesamtsynode
(5. Tagung)

Aufgrund von § 70 Absatz 1 der Kirchenverfassung wird die VII. Gesamtsynode zu ihrer 5. Tagung auf
Donnerstag, den 21. Mai 2026
nach Emden
einberufen. Die Tagung beginnt mit einem Abendmahlsgottesdienst um 10.00 Uhr in der Schweizer Kirche, Kirchstraße 22, und wird bis zum 22. Mai 2026 andauern. Weitere Einzelheiten werden den Synodalen gesondert bekannt gegeben.
Wir bitten die Gemeinden, die Gesamtsynode in den Gottesdiensten am Sonntag, dem 17. Mai 2026 in die Fürbitte einzuschließen.
Leer, den 16. März 2026
Das Moderamen der Gesamtsynode
Dr. Bei der Wieden
Adam

Nr. 69Mitglieder der VII. Gesamtsynode
(2024 – 2030)

Das im Gesetz- und Verordnungsblatt (Bd. 22 Nr. 3) veröffentlichte Verzeichnis ist wie folgt zu ändern:
  1. lfd. Nr. 8 (Ersatzmitglied):
    1. Ausgeschieden ist:
      Margit Tuente
      Borkum
    2. Die VII. Gesamtsynode hat folgende Nachwahl bestätigt:
      Henning Paulsen-Jacobs
      Krummhörn
  2. lfd. Nr. 33 (Ersatzmitglied):
    Ausgeschieden ist:
    Jörg Voget
    Neuenhaus
  3. lfd. Nr. 42 (Mitglied):
    1. Ausgeschieden ist:
      Caren Bremer
      Buchholz
    2. Das Ersatzmitglied
      Tristan de Vries
      Bremen
      wird damit Mitglied der VII. Gesamtsynode. Lfd. Nr. 42 (Ersatzmitglied) ist vakant.
Leer, den 16. März 2026
Der Präses der Gesamtsynode
Adam

Gesetze

Nr. 70Berichtigung des
Kirchengesetzes über die
Bildung einer Pfarrvertretung
in der Evangelisch-reformierten Kirche

vom 16. März 2026

Das Kirchengesetz über die Bildung einer Pfarrvertretung in der Evangelisch-reformierten Kirche vom 21. November 2025 (Gesetz- und Verordnungsbl. Bd. 22 Nr. 51) wird wie folgt berichtigt:
In § 4 Absatz 2 werden die Wörter „des Pfarrerausschusses“ durch die Wörter „der Pfarrvertretung“ ersetzt.
Leer, den 16. März 2026
Der Präses der Gesamtsynode
Adam

Verordnungen

Nr. 71Verordnung
vom 10. März 2026
zur Änderung der Verordnung
über E-Mail-Adressen
in der Evangelisch-reformierten Kirche
vom 16. Mai 2025

Aufgrund von § 5 Absatz 4 und § 6 Satz 3 des Kirchengesetzes über die Bereitstellung digitaler Dienste und die digitale Kommunikation (Digitalgesetz) vom 16. Mai 2025 (Gesetz- und Verordnungsblatt Bd. 22 Nr. 33) wird folgende Rechtsverordnung erlassen:
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Artikel 1

In § 2 Absatz 1 Nr. 1 der Verordnung über E-Mail-Adressen in der Evangelisch-reformierten Kirche vom 16. Mai 2025 (Gesetz- und Verordnungsbl. Bd. 22 Nr. 33) wird die Angabe „kirchengemeinde.namekirchengemeinde@reformiert.de“ durch die Angabe „namekirchengemeinde@reformiert.de“ ersetzt.
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Artikel 2

Diese Verordnung tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Leer, den 10. März 2026
Der Präses der Gesamtsynode
Adam

Parochialveränderungen

Nr. 72Bekanntmachung
vom 16. März 2026
über die Errichtung
des Evangelisch-reformierten
Kirchenverbandes Neuenkirchen/Rekum

Die Satzung des Evangelisch-reformierten Kirchenverbandes Neuenkirchen/Rekum vom 30. Juni 2025 wurde mit Genehmigungsvermerk des Moderamens der Gesamtsynode am 15. Dezember 2025 im Gesetz- und Verordnungsblatt Bd. 22 Nr. 66 veröffentlicht.
Es wird festgestellt, dass der Evangelisch-reformierte Kirchenverband Neuenkirchen/Rekum damit gemäß § 3 Absatz 3 des Kirchengesetzes über die Bildung von Kirchenverbänden in der Evangelisch-reformierten Kirche (Kirchenverbandsgesetz – KVG) mit Wirkung zum 16. Dezember 2025 errichtet wurde.
Leer, den 16. März 2026
Die Kirchenpräsidentin
Dr. Bei der Wieden

Nr. 73Bekanntmachung
vom 16. März 2026
über die Verlegung des Dienstsitzes der gemeinsamen Pfarrstelle der
Evangelisch-reformierten Kirchengemeinde Groothusen und
der Evangelisch-reformierten Kirchengemeinde Visquard

Die Evangelisch-reformierte Kirchengemeinde Groothusen und die Evangelisch-reformierte Kirchengemeinde Visquard haben aufgrund von § 7 Absatz 3 der Kirchenverfassung, mit Zustimmung der Synode des Synodalverbandes Nördliches Ostfriesland und der Genehmigung des Moderamens der Gesamtsynode die Verlegung des Dienstsitzes ihrer gemeinsamen Pfarrstelle (Gesetz- und Verordnungsbl. Bd. 14 S. 379) von Visquard nach Groothusen beschlossen. Der Beschluss ist seit dem 7. November 2025 rechtswirksam.
Leer, den 16. März 2026
Das Moderamen der Gesamtsynode
Dr. Bei der Wieden

Siegel

Nr. 74Bekanntmachung
vom 16. März 2026
über die Einführung eines Kirchensiegels in der
Evangelisch-reformierten Kirchengemeinde Baccum-Lingen

Hiermit wird bekannt gegeben, dass in der Evangelisch-reformierten Kirchengemeinde Baccum-Lingen ab dem 16. März 2026 das nachstehende Kirchensiegel eingeführt wird:
Siegelbild
Die bisherigen Kirchensiegel der Evangelisch-reformierten Kirchengemeinde Baccum und der Evangelisch-reformierten Kirchengemeinde Lingen treten damit außer Kraft.
Leer, den 13. Januar 2026
Das Moderamen der Gesamtsynode
Dr. Bei der Wieden

Nr. 75Bekanntmachung
vom 16. März 2026
über die Einführung eines Kirchensiegels in der
Evangelisch-reformierten Kirchengemeinde Bückeburg-Stadthagen

Hiermit wird bekannt gegeben, dass in der Evangelisch-reformierten Kirchengemeinde Bückeburg-Stadthagen ab dem 16. März 2026 das nachstehende Kirchensiegel eingeführt wird:
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Die bisherigen Kirchensiegel der Evangelisch-reformierten Kirchengemeinde Bückeburg und der Evangelisch-reformierten Kirchengemeinde Stadthagen treten damit außer Kraft.
Leer, den 10. März 2026
Das Moderamen der Gesamtsynode
Dr. Bei der Wieden

Zur Besetzung freigegebene Stellen

Die gemeinsame Pfarrstelle der Evangelisch-reformierten Kirchengemeinden Bunde, Ditzumerverlaat, Landschaftspolder und Wymeer mit Dienstsitz in Bunde wird mit einem Stellenumfang von 100 % zur Wiederbesetzung freigegeben.
Im Falle einer veränderten parochialen Zuordnung hat der Stelleninhaber oder die Stelleninhaberin andere, gegebenenfalls auch zusätzliche Aufgaben zu übernehmen.
Bewerber und Bewerberinnen können ihre Gesuche innerhalb eines Monats vom Erscheinen dieses Blattes ab bei Pastor Ard Nap (Kirchstraße 1a, 26831 Bunde – ard.nap@reformiert.de) einreichen.
Auf das Stellenprofil unter www.reformiert-bunde.de und www.wymeer.reformiert.de wird hingewiesen.
Die gemeinsame Pfarrstelle der Evangelisch-reformierten Kirchengemeinden Driever, Esklum und Grotegaste und der Evangelischen Kirchengemeinde Ihrhove mit Dienstsitz in Ihrhove wird mit einem Stellenumfang von 100 % zur Wiederbesetzung freigegeben.
Im Falle einer veränderten parochialen Zuordnung hat der Stelleninhaber oder die Stelleninhaberin andere, gegebenenfalls auch zusätzliche Aufgaben zu übernehmen.
Bewerber und Bewerberinnen können ihre Gesuche innerhalb eines Monats vom Erscheinen dieses Blattes ab beim Kirchenrat der Evangelischen Kirchengemeinde Ihrhove (z.Hd. Frau Elisabeth Hündling, Denkmalstraße 6, 26810 Westoverledingen – kirchenrat.ihrhove@reformiert.de) einreichen.
Auf das Stellenprofil unter www.kirche-ihrhove.de wird hingewiesen.

Personalnachrichten

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Bestandene Prüfungen

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1. Examen

Stefan Billker, Münster
Vincent Brilling, Halle (Saale)
Benjamin Otto, Wuppertal
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2. Examen

Tabea Pante, Lüneburg
Jonathan Renau, Rinteln
Sabine Schumacher, Hannover
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Ordination

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Predigerinnen und Prediger im Ehrenamt

Ordiniert und zur Predigerin im Ehrenamt in der Evangelisch-reformierten Kirchengemeinde Hannover wurde berufen:
Silke Behrens
am 4. Januar 2026
Ordiniert und zur Predigerin im Ehrenamt in der Evangelisch-reformierten Kirchengemeinde Hannover wurde berufen:
Dr. Birgit Hoffmann
am 4. Januar 2026
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Berufung

In den Pfarrdienst der Evangelisch-reformierten Kirchengemeinde Nordhorn wurde eingeführt:
Pfarrerin
Verena Hoff-Nordbeck
am 8. Februar 2026
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Ruhestand

In den Ruhestand wurde versetzt:
Pfarrer
Martin Goebel
mit Ablauf des 31. Januar 2026
Pfarrerin
Edith Lammering
mit Ablauf des 31. Januar 2026
Herausgeber:Evangelisch-reformierte Kirche, Landeskirchenamt, Saarstraße 6, 26789 Leer
Telefon: 0491/91 98-0, Fax: 0491/91 98-251; E-Mail: info@reformiert.de
Redaktion:Matthias Lüken, Telefon: 0491/91 98-216, E-Mail: matthias.lueken@reformiert.de
Erscheinungsweise:i. d. R. vierteljährlich
wbv Kommunikation: Kirchenverwaltung LAW|PUBLISHER