.Dienstanweisung
Dienstanweisung
für den
Inhaber oder die Inhaberin der Pfarrstelle
für die Stiftung Kloster Frenswegen
in der Fassung vom 26. August 1996
#Das Moderamen der Gesamtsynode erlässt gemäß § 2 Abs. 2 des Kirchengesetzes über die Errichtung einer Pfarrstelle für die Stiftung Kloster Frenswegen die folgende Dienstanweisung:
- Der Inhaber oder die Inhaberin der Pfarrstelle steht dem Kuratorium der Stiftung Kloster Frenswegen als evangelisch-reformiertes Mitglied der Studienleitung (Moderator oder Moderatorin) zur Verfügung.
- 1 Er oder sie fördert die Bildungsarbeit (Erwachsenenbildung) in den Gemeinden und Synodalverbänden der Ev.-ref. Kirche. 2 Dies geschieht durch
- Vorträge und Informationsveranstaltungen in den Gemeinden, in Pfarrkonferenzen, in ökumenischen Arbeitskreisen, u. a.;
- Veranstaltungen von Seminaren für Gemeindeglieder aus der Ev.-ref. Kirche im Kloster Frenswegen (Training von Besuchsdienstkreisen; Einführung für neugewählte Älteste in ihren Dienst; Vorbereitung für den Deutschen Evangelischen Kirchentag; Vorbereitung für Themen, die auf Synoden oder in Friedenswochen behandelt werden, u. a.;
- Bereitstellung von Materialien und Informationen zur Planung, Vorbereitung und Durchführung von Bildungsveranstaltungen auf Gemeindeebene.
- Er oder sie nimmt in der Gremien- und Öffentlichkeitsarbeit der Ev.-ref. Kirche folgende Funktionen wahr:
- Geschäftsführung im Ausschuss für Erwachsenenbildung.
- Er oder sie kann in weitere Ausschüsse berufen werden oder besondere Beauftragungen erhalten.
- Er oder sie ist mitverantwortlich für die Öffentlichkeitsarbeit in den gesamtkirchlichen Presseorganen zu Themen der gemeindebezogenen Erwachsenenbildung.
- Er oder sie vertritt die Ev.-ref. Kirche im Bereich der Evangelischen Erwachsenenbildung und gehört folgenden Gremien an:Konferenz der gliedkirchlichen Referenten für Erwachsenenbildung Regionalvorstand der Evang. Erwachsenenbildung Osnabrück.