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Dienstanweisung
für den
Inhaber oder die Inhaberin der Pfarrstelle
für die Stiftung Kloster Frenswegen

in der Fassung vom 26. August 1996

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Das Moderamen der Gesamtsynode erlässt gemäß § 2 Abs. 2 des Kirchengesetzes über die Errichtung einer Pfarrstelle für die Stiftung Kloster Frenswegen die folgende Dienstanweisung:
  1. Der Inhaber oder die Inhaberin der Pfarrstelle steht dem Kuratorium der Stiftung Kloster Frenswegen als evangelisch-reformiertes Mitglied der Studienleitung (Moderator oder Moderatorin) zur Verfügung.
  2. Er oder sie fördert die Bildungsarbeit (Erwachsenenbildung) in den Gemeinden und Synodalverbänden der Ev.-ref. Kirche. Dies geschieht durch
    • Vorträge und Informationsveranstaltungen in den Gemeinden, in Pfarrkonferenzen, in ökumenischen Arbeitskreisen, u. a.;
    • Veranstaltungen von Seminaren für Gemeindeglieder aus der Ev.-ref. Kirche im Kloster Frenswegen (Training von Besuchsdienstkreisen; Einführung für neugewählte Älteste in ihren Dienst; Vorbereitung für den Deutschen Evangelischen Kirchentag; Vorbereitung für Themen, die auf Synoden oder in Friedenswochen behandelt werden, u. a.;
    • Bereitstellung von Materialien und Informationen zur Planung, Vorbereitung und Durchführung von Bildungsveranstaltungen auf Gemeindeebene.
  3. Er oder sie nimmt in der Gremien- und Öffentlichkeitsarbeit der Ev.-ref. Kirche folgende Funktionen wahr:
    • Geschäftsführung im Ausschuss für Erwachsenenbildung.
    • Er oder sie kann in weitere Ausschüsse berufen werden oder besondere Beauftragungen erhalten.
    • Er oder sie ist mitverantwortlich für die Öffentlichkeitsarbeit in den gesamtkirchlichen Presseorganen zu Themen der gemeindebezogenen Erwachsenenbildung.
  4. Er oder sie vertritt die Ev.-ref. Kirche im Bereich der Evangelischen Erwachsenenbildung und gehört folgenden Gremien an:
    Konferenz der gliedkirchlichen Referenten für Erwachsenenbildung Regionalvorstand der Evang. Erwachsenenbildung Osnabrück.