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Allgemeine Verwaltungsanordnung
des Landeskirchenrates
zur Anwendung der Kirchenübertrittsvereinbarung
zwischen der
Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers
und der Evangelisch-reformierten Kirche
in Nordwestdeutschland
vom 29. November 1977

vom 28. April 2006

(GVBl. Bd. 14 S. 324)

Mit Zustimmung des Landeskirchenvorstandes gemäß § 101 Abs. 1 der Kirchenverfassung erlässt der Landeskirchenrat zur Anwendung der vorstehend abgedruckten Kirchenübertrittsvereinbarung zwischen der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers und der Ev.-ref. Kirche in Nordwestdeutschland folgende Anordnung:
  1. Die Übertrittserklärung ist zunächst als Erklärung des Übertrittswillens zu verstehen. Sie bewirkt nicht unmittelbar die neue Kirchenzugehörigkeit. Diese wird durch Beschluss des Kirchenrats erworben.
  2. Für die Aufnahme des Übertretenden enthält das staatliche Recht keine Bestimmungen.
  3. Die Abschrift der Übertrittserklärung wird dem Standesbeamten in pfarramtlich beglaubigter Form von der Kirchengemeinde übersandt. Die Wirksamkeit der Übertrittserklärung nach staatlichem Recht (Austritt aus der verlassenen Kirche) tritt mit dem Eingang der Abschrift der Übertrittserklärung bei dem Standesbeamten ein. Dennoch gilt der Übertretende für die kirchliche Praxis mit der Aufnahme als Kirchenmitglied der aufnehmenden Kirche; die Kirchensteuerpflicht richtet sich allerdings nach der Wirksamkeit des Übertritts nach staatlichem Recht. (Die neu begründete Kirchensteuerpflicht beginnt mit dem Monat, der dem Monat folgt, in dem die Übertrittserklärung wirksam geworden ist.)
  4. Das staatliche Recht lässt auch zu, dass eine Übertrittserklärung durch notarielle Urkunde der Kirchengemeinde zugesandt wird. Wegen der Klärung der Aufnahmevoraussetzungen wird der Übertrittswillige zum Gespräch eingeladen. Nach der Aufnahme wird die notarielle Urkunde in beglaubigter Abschrift dem Standesbeamten zugeleitet.
  5. Wenn ein vollzogener Übertritt rückgängig gemacht werden soll, wird wie beim Übertritt verfahren. Die Zurücknahme der gerade abgegebenen Erklärung wird selten vorkommen; eine solche Rücknahmeerklärung hätte vor Vollzug der Aufnahme die Wirkung, dass die frühere Kirchenmitgliedschaft fortbesteht.
  6. Bei der Klärung der Voraussetzungen für die Aufnahme hat die Kirchengemeinde auch Verbindung zu der Kirchengemeinde aufzunehmen, die der Übertrittswillige verlassen will.
  7. Der Übertretende wird darauf hingewiesen, dass er – unter Vorlage der ihm vom Standesbeamten erteilten „Übertrittsbescheinigung“ – die Eintragung der neuen, zutreffenden Konfessionsbezeichnung, „ev.-ref.“, in die Steuerkarte zu veranlassen hat. Je nach örtlichen Gegebenheiten veranlasst die Kirchengemeinde, das Rentamt oder der Landeskirchenrat die Benachrichtigung des Meldeamtes und die Berichtigung der eigenen Unterlagen. Der Übertretende wird auch darauf hingewiesen, dass er bei seinen Steuerunterlagen (Einkommensteuererklärung) das Konfessionsmerkmal „ev.-ref.“ anzugeben hat.
  8. Die standesamtliche „Übertrittsbescheinigung“ hat lediglich Bedeutung für den Bereich des staatlichen Rechts (Ende der an die Kirchenmitgliedschaft in der verlassenen Kirche geknüpften Rechte und Pflichten nach staatlichem Recht).
  9. Der Übertritt läuft demnach wie folgt ab:
    1. Erklärung über den Übertritt – Formularsatz 1
    2. Benachrichtigung der Ev.-luth. Kirchengemeinde – Formularsatz 2
    3. Aufnahme des Übertrittswilligen durch den Kirchenrat – Kirchenratsprotokoll
    4. Benachrichtigung des Standesamtes – Formularsatz 1
    5. Benachrichtigung des Meldeamts, Rentamts oder Landeskirchenrats – Formularsatz 2
    6. Benachrichtigung der Ev.-luth. Kirchengemeinde – Formularsatz 1
  10. Formulare werden den Kirchengemeinden durch Rundschreiben übersandt.
  11. Alle Ausfertigungen der Übertrittserklärung und die Mitteilung an das Meldeamt werden gesiegelt.
  12. Bei dem Übertritt aus einer evangelisch-reformierten Gemeinde in die Ev.-luth. Landeskirche Hannovers sollte die Taufgemeinde wie im Falle des Kirchenaustritts benachrichtigt werden – Formularsatz 2.
  13. Diese Anordnung tritt mit dem Inkrafttreten der Übertrittsvereinbarung in Kraft.
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Anlage 1

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Formularsatz 1

Evangelisch(e)-reformierte Kirchengemeinde
Ort, Datum
Erklärung über den Übertritt
von der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers in
eine Evangelisch-reformierte Kirchengemeinde
Es erschein(t)en ausgewiesen durch Ausweis
Vornamen, Familienname (ggf. auch Geburtsname, Beruf, Geburtstag und -ort, Wohnung, Wohnort)
und erklärt – erklären: Ich – Wir möchte(n) meinen (unseren) Bekenntnisstand ändern und von der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers in die Evangelisch(e)-reformierte Kirchengemeindeder Evangelisch-reformierten Kirche in Nordwestdeutschland übertreten.
Diese Erklärung erstreckt sich auf – das – die nachstehend aufgeführte(n), unter unserem – meinem Sorgerecht stehende(n) noch nicht 14 Jahre alte(n) Kind(er): (Hat das Kind das 12. Lebensjahr vollendet, so ist auch seine – vorherige – Einwilligung zum Übertritt erforderlich).
Vornamen, Familienname, Geburtstag und -ort
Vermerk über vorliegende Genehmigungen und Einwilligungen
Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben
Unterschrift des – der Erklärenden
Siegel
Unterschrift
Bei Erklärenden, die verheiratet oder verheiratet gewesen sind: Kennzeichen und Führungsort des Familienbuches, Eheschließung am, Standesamt-Nr.
Ort, Datum
Beglaubigt
Unterschrift
Siegel
1. Ausfertigung: z. d. A.
2. Ausfertigung: Beglaubigte Abschrift für den Standesbeamten
3. Ausfertigung: Beglaubigte Abschrift für die Ev.-luth. Kirchengemeinde
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Anlage 2

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Formularsatz 2

Evangelisch(e)-reformierte Kirchengemeinde
Plz., Ort, Datum
1. An die Ev.-luth. Kirchengemeinde
2. An das Einwohnermeldeamt
3. An den Landeskirchenrat
Betr.: Kirchenübertritt
Sehr geehrte Damen und Herren!
zu 1 O
Folgende Person(en) beabsichtig(t)(en) in die Evangelisch-reformierte Kirche überzutreten.
zu 2 O
Folgende Person(en) sind von der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers in die Evangelisch-reformierte Kirche übergetreten. Es wird gebeten, Ihre Meldeunterlagen (Kartei, Adrema, Datenverarbeitung) entsprechend zu ändern.
zu 3 O
Folgende Person(en) sind von der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers in die Evangelisch-reformierte Kirche übergetreten.
Zutreffenden Text ankreuzen!
Name, Vorname, Geb.-Datum, Geb.-Ort, Taufort, Wohnort, Straße, Haus-Nr.
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift
Siegel